
Hinweis: Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig! Eine entsprechende Quittung für das Finanzamt bekommen Sie nach Eingang der Spende per Post zugesandt!
Wenn Sie den Wahlkampf von Patrick Fiederer finanziell unterstützen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Überweisung
Empfänger: SPD-Stadtverband Riedstadt
Kennwort: Spende Patrick Fiederer
Konto: 704 13 87
BLZ: 508 525 53 (Kreissparkasse Groß-Gerau)
- Einmalige Einzugsermächtigung per Internet
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass zur Legitimation Ihre Telefonummer und Email korrekt angegeben sind.
Hiermit ermächtige ich den SPD-Stadtverband Riedstadt einmalig untengenannten Betrag von meinem Konto abzubuchen. Die Spende dient zur Finanzierung des Bürgermeisterwahlkampfes von Patrick Fiederer und ist steuerlich abzugsfähig.





Spenden und Beiträge an politische Parteien sind steuerlich absetzbar. Dies bietet gelegentlich Anlass zu Missverständnissen und Missdeutungen, hat aber einen überzeugenden Grund: Das politische Engagement, das sich durch die Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge, aber auch durch Spenden an die Parteien äußert, soll unterstützt werden. Dies hat der Gesetzgeber so gewollt. Und dies hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Gericht sieht in den Beiträgen und Spenden, die eine Partei erhält, auch ein Kriterium für die Zustimmung, die die Partei bei den Bürgerinnen und Bürgern genießt.
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt daher den Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1650 Euro, bzw. 3300 Euro bei Eheleuten.
Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1650 bzw. 3300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.
Übrigens gelten diese Regelungen nur für die sogenannten „natürlichen Personen“. „Juristische Personen“, also Unternehmen wie z.B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden an politische Parteien nicht steuerlich geltend machen.
Weitere gesetzliche Regelungen sorgen für Transparenz bei den Spenden an die Parteien: Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, müssen mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht werden.
Spenden, die 50.000 Euro überschreiten, müssen unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.
Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an spenden@spd.de.